Sie haben über die FTI Tourismus GmbH eine Reiseleistung gebucht und sind von einem Leistungsausfall durch die Insolvenz dieses Reiseunternehmens betroffen?
Im Folgenden stellen wir Ihnen alle Informationen und Formulare zur Reklamation Ihrer Kreditkartenzahlung bereit.
Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung für die Gutschrift Ihres reklamierten Betrages erst erfolgen kann, wenn Sie die entsprechenden Nachweise und Angaben (insbesondere zum Reisesicherungsschein) gemäß den hinterlegten Formularen erbracht haben.
Betroffene Marken von FTI:
Bei Pauschalreisen bzw. verbundenen Reiseleistungen (z. B. eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug) müssen Sie sich zuerst an die im Reisesicherungsschein angegebene Versicherung wenden und dort Ihren Anspruch geltend machen. Dieses Vorgehen ist vonseiten der Kartenorganisationen (Mastercard und Visa) vorgegeben.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat dazu auf seiner Homepage bereits Informationen bereitgestellt, insbesondere auch eine Hotline für betroffene Urlauberinnen und Urlauber, die Unterstützung benötigen. Nähere Information erhalten Sie hier.
Bei einer Einzelbuchung, z. B. Mietwagen (ohne Flug), Hotelbuchung mit Eigenanreise oder einer Flugleistung (ohne Hotelbuchung), bedarf es zuerst einer Stornierung seitens des Reiseanbieters. Sollte diese Vorliegen reichen Sie bitte für eine Reklamation folgende Unterlagen ein:
Gemäß den Vorgaben von Visa und MasterCard benötigen wir zur Prüfung und Bearbeitung einer Insolvenz-Reklamation diverse Informationen von Ihnen als Karteninhaber.
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